Senior 2
Weiterführung der Altersvorsorge nach Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters.
Die Weiterführung ist bis maximal Alter 70 möglich.
Die Weiterführung ist bis maximal Alter 70 möglich.
Versicherter Lohn | Das Jahreseinkommen. |
Vorsorgeleistungen im Alter | |
---|---|
Altersrente | Die Altersrente berechnet sich auf der Basis des Altersguthabens bei Rentenbeginn und der im Zeitpunkt des Rücktritts gültigen Umwandlungssätze. |
Pensionierten-Kinderrente | 20% der Altersrente. |
Partnerrente | 60% der Altersrente. |
Waisenrente | 20% der Altersrente. |
Alterskapital | An Stelle der Altersrente kann das Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden. Eine allfällige Kapitaloption muss spätestens 1 Monat vor dem tatsächlichen Bezug der Altersleistung im Besitze der Stiftung sein. |
Vorsorgeleistungen im Todesfall | |
---|---|
Partnerrente | 60% der anwartschaftlichen Altersrente im Zeitpunkt des Todes. |
Waisenrente | Leistungshöhe gemäss BVG-Mindestbestimmungen. |
Todesfallkapital | Rückgewähr des Altersguthabens soweit dieses nicht für die Finanzierung einer Partnerrente und/oder von Waisenrenten verwendet wird. |
Vorsorgeleistungen im Invaliditätsfall | |
---|---|
Invalidenrente | Nicht versichert. Anwartschaftliche Altersleistung im Zeitpunkt der Invalidierung wird fällig. |
Invalidenkinderrente | Nicht versichert. Anwartschaftliche Altersleistung im Zeitpunkt der Invalidierung wird fällig. |
Altersgutschriften (Sparbeiträge) | |
---|---|
Altersgutschriften (Sparbeiträge) | 20% des versicherten Lohnes. |
Option Zusatzsparen Z4 in Prozent des versicherten Lohnes | 24% des versicherten Lohnes. |