Senior 1
Weiterführung der Altersvorsorge nach Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters.
Die Weiterführung ist bis maximal Alter 70 möglich.
Die Weiterführung ist bis maximal Alter 70 möglich.
| Versicherter Lohn | Der Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug. |
| Vorsorgeleistungen im Alter | |
|---|---|
| Altersrente | Die Altersrente berechnet sich auf der Basis des Altersguthabens bei Rentenbeginn und der im Zeitpunkt des Rücktritts gültigen Umwandlungssätze. |
| Pensionierten-Kinderrente | 20% der Altersrente. |
| Partnerrente | 60% der Altersrente. |
| Waisenrente | 20% der Altersrente. |
| Alterskapital | An Stelle der Altersrente kann das Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden. Eine allfällige Kapitaloption muss spätestens 1 Monat vor dem tatsächlichen Bezug der Altersleistung im Besitze der Stiftung sein. |
| Vorsorgeleistungen im Todesfall | |
|---|---|
| Partnerrente | 60% der anwartschaftlichen Altersrente im Zeitpunkt des Todes. |
| Waisenrente | Leistungshöhe gemäss BVG-Mindestbestimmungen. |
| Todesfallkapital | Rückgewähr des Altersguthabens soweit dieses nicht für die Finanzierung einer Partnerrente und/oder von Waisenrenten verwendet wird. |
| Vorsorgeleistungen im Invaliditätsfall | |
|---|---|
| Invalidenrente | Nicht versichert. Anwartschaftliche Altersleistung im Zeitpunkt der Invalidierung wird fällig. |
| Invalidenkinderrente | Nicht versichert. Anwartschaftliche Altersleistung im Zeitpunkt der Invalidierung wird fällig. |
| Altersgutschriften (Sparbeiträge) | |
|---|---|
| Altersgutschriften (Sparbeiträge) | 20% des versicherten Lohnes. |
| Option Zusatzsparen Z4 in Prozent des versicherten Lohnes | 24% des versicherten Lohnes. |

