Integral 2+

Vorsorge für Unterstützungspflichtige / Erhöhte Altersgutschriften.
Versicherte Personen Personen mit dem BVG-pflichtigen Mindestlohn.
Versicherter Lohn Das Jahreseinkommen.
Vorsorgeleistungen im Alter
Altersrente Die Altersrente berechnet sich auf der Basis des Altersguthabens bei Rentenbeginn und der im Zeitpunkt des Rücktritts gültigen Umwandlungssätze.
Pensionierten-Kinderrente 20% der Altersrente.
Partnerrente 60% der Altersrente.
Waisenrente 20% der Altersrente.
Alterskapital An Stelle der Altersrente kann das Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden. Eine allfällige Kapitaloption muss spätestens 1 Monat vor dem tatsächlichen Bezug der Altersleistung im Besitze der Stiftung sein.
Vorsorgeleistungen im Todesfall
Partnerrente Leistungshöhe gemäss BVG-Mindestbestimmungen.
Waisenrente 8% des versicherten Lohnes.
Todesfallkapital Gesonderte Behandlung Einkaufssummen. 100% des versicherten Lohnes, fallend um 30 Prozentpunkte pro Jahr ab Alter 55. Mindestens vorhandenes Alterskapital ohne Einkaufssummen; kein Abzug für die Finanzierung der Partnerrente. Zusätzliches Todesfallkapital in der Höhe geleisteter Einkaufssummen.
Vorsorgeleistungen im Invaliditätsfall
Invalidenrente 50% des versicherten Lohnes.
Invalidenkinderrente 8% des versicherten Lohnes.
Wartefrist Invalidenrente 24 Monate.
Befreiung der Beitragspflicht Nach 3 Monaten.
Altersgutschriften (Sparbeiträge)
Alter Männer 18-24 25-34 35-44 45-54 55-70
Alter Frauen 18-24 25-34 35-44 45-54 55-70
Beitrag in Prozent des
versicherten Lohnes
0 8 12 16 20
Option Zusatzsparen in Prozent des versicherten Lohnes (Z4) 0 4 4 4 4

 

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