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Verzinsung der Altersguthaben im 2026
Der Stiftungsrat hat anlässlich der Stiftungsratssitzung vom 25. November 2025 die Zinssätze für das Jahr 2026 festgelegt.
25.11.2025Sämtliche Altersguthaben (obligatorische und überobligatorische Altersguthaben) werden im Jahr 2026 mit 4% verzinst. Es handelt sich dabei um einen definitiven Zinssatz, welcher deutlich über dem BVG-Mindestzinssatz von 1,25 % liegt.

