zurück zur Übersicht

Verzinsung der Altersguthaben im 2026

Der Stiftungsrat hat anlässlich der Stiftungsratssitzung vom 25. November 2025 die Zinssätze für das Jahr 2026 festgelegt.

25.11.2025

Sämtliche Altersguthaben (obligatorische und überobligatorische Altersguthaben) werden im Jahr 2026 mit 4% verzinst. Es handelt sich dabei um einen definitiven Zinssatz, welcher deutlich über dem BVG-Mindestzinssatz von 1,25 % liegt.

 

Gerne beraten wir Sie persönlich.
+41 44 422 75 52