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Verzinsung der Altersguthaben im 2025
Der Stiftungsrat hat anlässlich der Stiftungsratssitzung vom 26. November 2024 die Zinssätze für das Jahr 2025 festgelegt.
26.11.2024Sämtliche Altersguthaben (obligatorische und überobligatorische Altersguthaben) werden im Jahr 2025 mit 3.00% verzinst. Es handelt sich dabei um einen definitiven Zinssatz, welcher deutlich über dem BVG-Mindestzinssatz von 1,25 % liegt.