zurück zur Übersicht
Vorsorgereglement, Ausgabe 2026
Der Stiftungsrat hat das bestehende Vorsorgereglement in Bezug auf die Umwandlungssätze 2028 aktualisiert und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
25.11.2025Die Umwandlungssätze werden ab 2028 umhüllend angewendet.
Bereits vor zwei Jahren wurden die Auswirkungen der Reform AHV 21 umgesetzt, indem unter anderem das Rentenalter (sog. Referenzalter) der Frauen schrittweise auf das Alter 65 angepasst wurde. Dies ist auch auf den Vorsorgeausweisen bereits berücksichtigt.
| Geburtsjahr Frauen | Referenzalter |
| 1961 | 64 Jahre und 3 Monate |
| 1962 | 64 Jahre und 6 Monate |
| 1963 | 64 Jahre und 9 Monate |
| 1964 | 65 Jahre |
Das Vorsorgereglement können Sie hier herunterladen.

