zurück zur Übersicht

Vorsorgereglement, Ausgabe 2026

Der Stiftungsrat hat das bestehende Vorsorgereglement in Bezug auf die Umwandlungssätze 2028 aktualisiert und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.

25.11.2025

Die Umwandlungssätze werden ab 2028 umhüllend angewendet.

Bereits vor zwei Jahren wurden die Auswirkungen der Reform AHV 21 umgesetzt, indem unter anderem das Rentenalter (sog. Referenzalter) der Frauen schrittweise auf das Alter 65 angepasst wurde. Dies ist auch auf den Vorsorgeausweisen bereits berücksichtigt.

 Geburtsjahr Frauen  Referenzalter
 1961  64 Jahre und 3 Monate
 1962  64 Jahre und 6 Monate
 1963  64 Jahre und 9 Monate
 1964  65 Jahre

 

Das Vorsorgereglement können Sie hier herunterladen.

Gerne beraten wir Sie persönlich.
+41 44 422 75 52