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Vorsorgereglement, Ausgabe 2025
Der Stiftungsrat hat das bestehende Vorsorgereglement punktuell präzisiert und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
26.11.2024Bereits im Vorjahr wurden die Auswirkungen der Reform AHV 21 umgesetzt, indem unter anderem das Rentenalter (sog. Referenzalter) der Frauen schrittweise auf das Alter 65 angepasst wurde. Dies ist auch auf den Vorsorgeausweisen bereits berücksichtigt.
Geburtsjahr Frauen | Referenzalter |
1961 | 64 Jahre und 3 Monate |
1962 | 64 Jahre und 6 Monate |
1963 | 64 Jahre und 9 Monate |
1964 | 65 Jahre |
Das Vorsorgereglement können Sie hier herunterladen.