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Vorsorgereglement, Ausgabe 2025

Der Stiftungsrat hat das bestehende Vorsorgereglement punktuell präzisiert und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

26.11.2024

Bereits im Vorjahr wurden die Auswirkungen der Reform AHV 21 umgesetzt, indem unter anderem das Rentenalter (sog. Referenzalter) der Frauen schrittweise auf das Alter 65 angepasst wurde. Dies ist auch auf den Vorsorgeausweisen bereits berücksichtigt.

 Geburtsjahr Frauen  Referenzalter
 1961  64 Jahre und 3 Monate
 1962  64 Jahre und 6 Monate
 1963  64 Jahre und 9 Monate
 1964  65 Jahre

 

Das Vorsorgereglement können Sie hier herunterladen.

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+41 44 422 75 52