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Vorsorgereglement, Ausgabe 2024

Der Stiftungsrat hat das bestehende Vorsorgereglement punktuell präzisiert und per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

08.12.2023

Die Reform AHV 21, über die das Schweizer Stimmvolk 2022 abgestimmt hat, tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die VSZAV. So wird unter anderem das Rentenalter (sog. Referenzalter) der Frauen schrittweise angepasst. Die Berechnung der voraussichtlichen Altersleistungen im neuen Referenzalter sind bei den betroffenen Frauen auf den Vorsorgeausweisen per 1. Januar 2024 bereits berücksichtigt.

 Geburtsjahr Frauen  Referenzalter
 1961  64 Jahre und 3 Monate
 1962  64 Jahre und 6 Monate
 1963  64 Jahre und 9 Monate
 1964  65 Jahre

 

Zudem wurden die Bestimmungen zur Teilpensionierung angepasst, so dass die Versicherten künftig noch mehr Flexibilität hinsichtlich des Zeitpunktes des Bezugs und der Höhe der Altersleistungen erhalten.

Das Vorsorgereglement können Sie hier herunterladen.

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