zurück zur Übersicht
Vorsorgereglement, Ausgabe 2024
Der Stiftungsrat hat das bestehende Vorsorgereglement punktuell präzisiert und per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
08.12.2023Die Reform AHV 21, über die das Schweizer Stimmvolk 2022 abgestimmt hat, tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die VSZAV. So wird unter anderem das Rentenalter (sog. Referenzalter) der Frauen schrittweise angepasst. Die Berechnung der voraussichtlichen Altersleistungen im neuen Referenzalter sind bei den betroffenen Frauen auf den Vorsorgeausweisen per 1. Januar 2024 bereits berücksichtigt.
Geburtsjahr Frauen | Referenzalter |
1961 | 64 Jahre und 3 Monate |
1962 | 64 Jahre und 6 Monate |
1963 | 64 Jahre und 9 Monate |
1964 | 65 Jahre |
Zudem wurden die Bestimmungen zur Teilpensionierung angepasst, so dass die Versicherten künftig noch mehr Flexibilität hinsichtlich des Zeitpunktes des Bezugs und der Höhe der Altersleistungen erhalten.
Das Vorsorgereglement können Sie hier herunterladen.