Stiftungsrat: Wahlen Amtsperiode 2026 - 2028
Wir informieren hiermit über die Wahlen in den Stiftungsrat der Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband für die bevorstehende dreijährige Amtsperiode der Jahre 2026 bis 2028.
30.09.2025
Arbeitgebervertreter
Die Stifterin, der Zürcher Anwaltsverband, hat an der Vorstandssitzung vom 24. September 2025 die nachfolgenden Vertreterinnen der Arbeitgeber und den nachfolgenden Vertreter der Arbeitgeber in den Stiftungsrat gewählt (gemäss Ziffer 14.1 Abs. 2 Vorsorgereglement):
- lic. iur. Theodor Härtsch (bisher)
- Dr. iur. Annette Lenzlinger (bisher)
- lic. iur. Nathalie Tuor (bisher)
- Dr. iur. Isabelle Vetter-Schreiber (bisher).
Arbeitnehmervertreter
Folgende Arbeitnehmervertreterinnen und der nachfolgende Arbeitnehmervertreter wurden für die Wahl in den Stiftungsrat vorgeschlagen (gemäss Ziffer 4 Abs. 2 Wahlreglement für die Arbeitnehmervertreter):
- Stefanie Lorenz (neu)
- Dr. iur. Rinon Memeti (bisher)
- lic. iur. Cristina Solo de Zaldívar (bisher)
- lic. iur. Franziska Stadtherr (bisher).
Versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind berechtigt, zusätzliche Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitgebervertreter als Kandidatinnen oder Kandidaten für die Wahl in den Stiftungsrat zu nennen. Personen, die sich zur Wahl in den Stiftungsrat stellen, müssen ihre Kandidatur innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilungsdatum der bevorstehenden Wahl bei der Geschäftsstelle einreichen und für ihre Kandidatur eine schriftliche Zustimmung von mindestens zehn Versicherten nachweisen können.
Wird nach Ablauf der 30-tägigen Frist festgestellt, dass sich nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten zur Wahl in den Stiftungsrat stellen als Arbeitnehmervertreter in der Stiftungsurkunde festgelegt sind (zurzeit 4 Personen), so sind die oben vorgeschlagenen Personen in stiller Wahl gewählt (gemäss Ziffer 4 Abs. 3 Wahlreglement für die Arbeitnehmervertreter).
Stiftungspräsidium
Der Stiftungsrat hat für die Amtsperiode 2026 bis 2028 zudem Herrn Thomas R. Schönbächler als Stiftungsratspräsident der Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband bestätigt (gemäss Ziffer 14.1 Abs. 1 Vorsorgereglement). Diese Bestätigung erfolgte vorbehältlich einer Wahl gemäss Ziffer 4 Abs. 4 des Wahlreglementes für die Arbeitnehmervertreter.