Ersatzwahlen Stiftungsrat Amtsperiode 2023 - 2025
Hiermit informieren wir über die Ersatzwahl im Stiftungsrat der Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband für die Amtsperiode 2023 bis 2025
26.11.2024Die bisherigen Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter schlagen die nachfolgenden Kandidatinnen zur Wahl in den Stiftungsrat vor (gemäss Art. 4.2 Wahlreglement Arbeitnehmervertreter):
- lic. iur. Cristina Solo de Zaldívar, Rechtsanwältin;
- lic. iur. Franziska Stadtherr, eidg. dipl. Steuerexpertin.
Beide Kandidatinnen sollen per 2025 im Stiftungsrat Einsitz nehmen und Yvonne Koller und Nathalie Tuor, welche beide per Ende 2024 als Arbeitnehmervertreterinnen aus dem Stiftungsrat ausscheiden, ersetzen.
Innerhalb von 30 Tagen können sich weitere Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl als Arbeitnehmer-vertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsrat stellen. Letztere müssen für ihre Kandidatur eine schriftliche Zustimmung von mindestens zehn versicherten Personen nachweisen können (gemäss Art. 4.2 Wahlreglement Arbeitnehmervertreter). Wird nach Ablauf der 30-tägigen Frist festgestellt, dass sich keine weiteren Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl in den Stiftungsrat stellen, so sind die oben erwähnten Kandidatinnen in stiller Wahl gewählt (gemäss Art. 4.3 Wahlreglement der Arbeitnehmervertreter).
Der Zürcher Anwaltsverband (ZAV) als Stifter hat zudem die nachfolgenden Personen als Vertreterin bzw. Vertreter der Arbeitgeber in den Stiftungsrat gewählt (gemäss 14.1.3 Vorsorgereglement):
- lic. iur. Nathalie Tuor, Rechtsanwältin und designierte Quästorin des ZAV;
- lic. iur. Theodor Härtsch, Rechtsanwalt.
Sie ersetzen dabei per 2025 Marisa Bützberger, die bisherige Quästorin des ZAV, und Dr. Thomas Lüthy, welcher altershalber per Ende 2024 aus dem Stiftungsrat zurücktritt.
Einzelheiten zur Ersatzwahl sind dem Wahlreglement für die Arbeitnehmervertreter zu entnehmen, abrufbar unter www.vszav.ch.
Die Wahlergebnisse werden zu gegebener Zeit hier bekanntgegeben.